Produktsicherheit

Landwirtschaftlichen Produkten, wie auch der Kartoffel, ist auf den ersten Blick nicht anzusehen, ob sie konventionell oder ökologisch angebaut wurde. Deshalb haben sich vor 100 Jahren Erzeuger zusammengetan und Anbaurichtlinien herausgegeben, die bestimmte Anforderungen an die Wirtschaftsweise festlegen. Um diese auch nach außen zu kommunizieren, wurde für die ökologische Wirtschaftsweise 1928 das Warenzeichen eingeführt.

Der Begriff „Bio“ oder „aus kontrolliert ökologischer Erzeugung“ war damit aber nicht geschützt. Erst mit der EU-Verordnung 91/92 wurde europaweit eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Weiterlesen unter: www.boelw.de

Zu diesem Zeitpunkt gab es schon weitere Anbauverbände, die durch entsprechende Richtlinien Vorgaben für den ökologischen Anbau entwickelt haben. Allen gemeinsam ist der Grundsatz, den Boden in seiner Vielfalt zu stärken, damit er die Pflanzen ernähren kann. Der Einsatz von schnell löslichen künstlichen Nährstoffen sowie chemischen Pestiziden ist nicht erlaubt.
Die EU Richtlinie 91/92 bietet hier eine Plattform für den gesamten Ökologischen Landbau.
Zur Einführung wurden diese Produkte mit dem deutschen Biosiegel gekennzeichnet. Das deutsche Siegel wurde inzwischen durch ein neues EU-Siegel ergänzt.

Vielen Erzeuger/innen gehen diese Richtlinien aber nicht weit genug, Anbauverbände wie Bioland, Biokreis, Biopark, Demeter, Gäa und Naturland regeln nicht nur die einzelnen Produktionsschritte, sondern stimmen ganze Betriebskreisläufe aufeinander ab.
Hieraus ergibt sich ein ganz wichtiger Unterschied, auch im Hinblick auf die Produktsicherheit. Alle Betriebe, die nach den Richtlinien der EU-Verordnung wirtschaften, müssen sich mindestens einmal im Jahr von einer akkreditierten Kontrollstelle überprüfen lassen. Bei allen verbandsgebundenen Betrieben kommt zusätzlich ein Anbauberater in regelmäßigen Abständen auf den Hof und unterstützt die Betriebe in allen Bereichen, z.B. durch eine spezielle Kartoffelfachberatung.
weiterlesen: Hier ein Beispiel für Bioland, die Unterschiede gelten auch für die anderen Anbauverbände.

Anbaurichtlinien seit über 100 Jahren

Bioland
www.bioland.de

Biokreis e.V.
www.biokreis.de

Biopark e.V.
www.biopark.de

Demeter e.V.
www.demeter.de

Gäa e.V.
www.gaea.de

Naturland e.V.
www.naturland.de

Intensive Betreuung

enger Kontakt auf den Höfen

Durch diese intensive Betreuung und der der sehr enge Kontakt auf den Höfen gibt es ein Höchstmaß an Sicherheit und Transparenz in der Produktion.

Deshalb müssen alle Betriebe, die Mitglied im Bio Kartoffel Erzeuger Verein sind, einem der oben genannten Anbauverbände angehören.

Die zusätzlichen Kontrollen auf der Verbandsebene bedeuten aber auch zusätzliche Kosten. Der Beitrag und die Nutzung des Warenzeichens kostet ca. 20,00-30,00€/ha zusätzlich. Hinzu kommt ein nicht unerheblicher Zeitaufwand. Uns als BKE ist aber wichtig, …

  • …dass der gesamte Betrieb umgestellt werden muss.
  • …dass es keine Parallelproduktion (konventionell und biologisch) gleicher Produkte auf einem Betrieb geben kann.
  • …dass eine nachvollziehbare Flächenzuordnung möglich ist.
  • …dass durch das Prinzip der Kreislaufwirtschaft nachhaltig gewirtschaftet wird.
  • …dass möglichst viele Produktionsschritte auf dem Betrieb bleiben. Am Beispiel der Kartoffel bedeut es, dass der Erzeuger oder die Erzeugerin vom Pflanzen bis zur Ernte und Lagerung die Hoheit über das Produkt hat.

zusätzliche Kontrollen